Regeln
des Bujinkan
1.
Unsere Absicht ist es ein gesundes Leben zu leben, ohne der
Gesellschaft zu schaden. Gleichzeitig wollen wir die Beziehung
zwischen Mensch und Natur durch den Weg des Kriegers pflegen.
2.
Alle Mitglieder müssen die Mitgliedschaftskarte für die Dauer
eines Kalenderjahres vom Hombu Dojo haben. Es gibt zwei Arten von
Mitgliedschaften. Die allgemeine Mitgliedschaftsart und die
Shidoshi-kai Mitgliedschaftskarte.
3.
Die allgemeine Mitgliedschaftskarte gilt für alle Mitglieder des
Bujinkan Dojo, ob ungraduiert, Kyu-Grad oder Dan-Grad.
4.
Die Shidoshi-kai Mitgliedskarte gilt für alle ab dem fünften Dan
(genannt SHIDOSHI), und Personen vom ersten bis zum vierten Dan
(genannt SHIDOSHI-HO). Mitglieder, die unterrichten, sollten eine
solche Karte besitzen. Nicht Shidoshi-kai Mitglieder werden nicht
als Lehrer anerkannt und können keine Schüler graduieren.
5.
Allgemeine Mitglieder müssen eine jährliche Mitgliedschaftsgebühr
an das Hombu Dojo bezahlen. Dafür bekommen sie eine
Mitgliedschaftskarte zugesandt.
6.
Die jährliche Mitgliedschaftsgebühr für das Shidoshi-kai muß
bis Ende Januar jedes Jahres bezahlt werden.
7.
Die Mitgliedschaft muß jedes Jahr erneuert werden.
8.
Shidoshi-kai Mitglieder müssen ein aktuelles Paßfoto zusammen
mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag einsenden. Dieses wird für
das
Shidoshi-kai Verzeichnis gebraucht.
9.
Shidoshi-kai Mitglieder sollten das Hombu Dojo über jede Änderung
der Adresse oder der Telefon / Fax-Nummer informieren.
10.
Die Shidoshi-kai Zeitung wird in Japanisch gedruckt. Die
Japanische Sprache ist in ihrer gedruckten Form offen für viele
Interpretationen. Deshalb solltest du, um die wahre Essenz des
"Bufu" zu erfassen, die Zeitung übersetzen und
genau lesen.
11.
Die Grundsätze des Shidoshi-kai sind folgende:
Mitglieder mit dem fünften Dan
oder höher können vom Hombu Dojo Lizenzen bis zum vierten Dan
beantragen und diese ihren
Schülern verleihen.
Shidoshi-ho sind solche, welche
den 1. Dan bis 4. Dan haben. Sie dürfen ihren Schülern Kyu-Grade
verleihen, sowie Dan-Grade
(einen unter ihren eigenen Grad. z.B. ein 2. Dan kann vom 9. Kyu
bis zum 1. Dan graduieren).
12.
Mitglieder über dem fünften Dan werden von Soke persönlich
graduiert. Er beurteilt sie auf Grund ihrer Technik, ihres
Charakters
und ihrer Integrität.
13.
Shidoshi-kai Mitglieder genießen einen Sonderstatus, wenn sie
Trainingsutensilien, Trainingsabzeichen, Reversanstecker, etc. vom
Hombu Dojo verkaufen.
14.
Mitglieder werden über die Aktivitäten von Soke informiert,
sowie das Erscheinen neuer Hombu-Videos und anderen
Veröffentlichungen.
15.
Nur Mitgliedskarten und Lizenzen, die vom Bujinkan Hombu Dojo
Japan stammen, werden als gültig anerkannt. Personen, welche
die angeführten Prinzipien verletzen, werden aus dem Bujinkan
ausgestoßen. Ferner können Personen, die gegen öffentliche
Gesetze verstoßen (z.B. Kriminelle) und solche die geistig krank
sind, keine Mitgliedschaft bekommen.
16.
Das "BUJIN" Symbol hat ein Copyright. Wird es für
eigene Zwecke genutzt, so muß beim Hombu Dojo Japan um Erlaubnis
gefragt
werden.
17.
Mitglieder müssen das BUFU-IKKAN (diesem Prinzip vom Weg der
Kriegskunst muß jeder Tag im Leben gewidmet sein) zum
Schutz der natürlichen Gerechtigkeit und Zufriedenheit durch den
Weg des Kriegers befolgen, ohne sich dem persönlichen Profit
und den persönlichen Wünschen zuzuwenden.
18.
Mitglieder sind selber verantwortlich für ihr Dojo / ihre
Gemeinschaft. Sie sollten bei Angelegenheiten, die das Dojo
betreffen den
direkten Kontakt zum Hombu Dojo suchen.
19.
Die Verständigung mit dem Hombu Dojo muß in japanischer Sprache
erfolgen, damit geschäftliche Abwicklungen schneller und
reibungsloser erfolgen können, jetzt wo das Bujinkan
international geworden ist.